
Häufig gestellte Fragen zum AVGS-Gutschein
Mit diesem Gutschein kann anders formuliert eine 100 % geförderte Einzelberatung durchgeführt werden. Dadurch können Sie eine Beratung für die jobsuche bzw. Existenzgründung erhalten. D. h. für Sie als Teilnehmer fallen keine Kosten an.
Sie können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommen, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind. Jedoch entscheidet Ihr Arbeitsvermittler darüber, ob Sie einen AVGS Gutschein erhalten.
Jeder, der bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit bzw. seinem zuständigen Jobcenter arbeitslos gemeldet ist, hat die Chance auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dabei müssen 3 Kriterien erfüllt sein. Dazu zählt, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld gegeben ist. Weiterhin muss der Antragsteller in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung mindestens 6 Wochen arbeitslos sein. Das dritte Kriterium ist, dass der Antragsteller noch nicht vermittelt sein darf.
Sie müssen den Gutschein demzufolge bei Ihrem Arbeitsvermittler(in) beantragen. Entsprechend ist es bei ALG 1 die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (ALG 2). Eine schriftliche Beantragung wird richtigerweise empfohlen. Dazu können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir helfen Ihnen zudem bei allen anderen Anliegen.
Dabei werden nur zugelassene und zertifizierte Experten mit einer hohen Kompetenz eingesetzt. Die Grundlage der Förderung ist darüber hinaus im Sozialgesetzbuch III genaustens definiert.
Im Grunde genommen nicht. Mitunter ist es eine Ermessenssache. Ihr Arbeitsvermittler(in) entscheidet dies zufolge, ob Sie dementsprechend gefördert werden und in welchem Zeitraum.
Solange Sie arbeitslos gemeldet sind oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Danach können Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen.
Zuerst wird Ihr Gutschein bearbeitet. Danach erfolgt ein Bewillungsbescheid. Schließlich kann die Beratung durchgeführt werden. Anders ausgedrückt kann die Beratung in ca. 2 Wochen beginnen.
Kurz gesagt umfasst es einen Zeitraum, die wenige Tage bis hin zu mehreren Wochen dauern kann. Mitnichten ist für die Dauer Ihre Wissenslücke und Beratungswunsch entscheidend. Es werden entsprechend Beratungsmodule beraten, die für Sie notwendig sind. D. h. Module wie beispielsweise Bewerbungsunterlagen oder Businessplanerstellung. Weiterhin entscheidet Ihr Arbeitsvermittler(in) mit Ihnen, wieviel Stunden genehmigt werden können.
Ein AVGS Gutschein kostet dem Teilnehmer übrigens nichts. Die Kosten werden weiterhin von der zuständigen Stelle übernommen.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann regional sowie zeitlich eingeschränkt sein. Die Gültigkeit beträgt häufig zwischen 1 bis 3 Monaten. Diese wird allerdings von Ihrem Arbeitsvermittler festgelegt.
Die Dauer einer Maßnahme kann zwischen sechs bis zwölf Wochen liegen. Sie muss zudem von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter genehmigt werden.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dient dazu, Arbeitssuchenden eine Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu ermöglichen. Weiterhin können kostenfreie Beratungsprogramm in Anspruch genommen werden, die einem helfen, sich selbstständig zu machen.
Ferner müssen Sie sich mit BildungsVision in Verbindung setzen. Anschließend erfolgt die Bearbeitung Ihres Gutscheins. Ihnen werden zuerst nach Bearbeitung Coachingstart und die genaue Dauer auf jeden Fall mitgeteilt. Ihr zuständiger Berater wird sich währenddessen mit Ihnen in Verbindung setzen. Abschließend wird er mit Ihnen passende Termine vereinbaren.
Wenn Sie driftige Gründe haben, eine Maßnahme abzulehnen, passiert Ihnen nichts. Jedoch kann es bei unbegründeten Gründen zu einer Sperrzeit für ALG-1-Empfänger kommen. Bei ALG-II-Empfängern hingegen kann es zu Kürzungen der Leistungen sowie Sanktionen kommen.
Sie können sich ganz einfach einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters ausstellen lassen.
Nachdem Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten haben , müssen Sie sich einen zugelassenen Bildungsträger aussuchen, um dort Ihren AVGS-Gutschein einzulösen.
Für die Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins müssen Sie sich dafür an Ihren zuständigen Arbeitsvermittler wenden. Dort können Sie den AVGS Gutschein in verschiedenen Formen beantragen. Dazu zählt persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.
Das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit kann Sie trotz allem nicht zwingen, eine Maßnahme des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins auszuführen.